Die FDP-Fraktion hat sich intern mit dem Haushaltsplanentwurf 2024 in einer ersten Sitzung auseinandergesetzt. Die eingeplanten Steuererhöhungen im Etatentwurf der Verwaltung für das Jahr 2024 belasten die Bürger/Bürgerinnen und Unternehmen. Mit diesem Antrag verfolgen wir den Zweck, die Belastungen abzumildern. Unsere Vorschläge für eine Abmilderung der Belastungen bzw. eine verminderte Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage sind wie folgt:
- Die Schul-/Bildungspauschale in Höhe von rund 1,36 Mio. Euro soll aus den Finanzplan in den Ergebnisplan des Etats 2024 transferiert werden.
- Es soll ein globaler Minderaufwand in Höhe von 1% der ordentlichen Aufwendungen (1.274.970 Euro) eingeplant werden auf Grundlage des § 75 Absatz 2 GO NRW. Diese Veranschlagung bedeutet eine Verbesserung im Ergebnisplan in benannter Höhe.
Begründung:
Mit diesem Antrag wollen wir als FDP-Fraktion zum einen die Minderreinnahmen aufgrund unseres Antrages betreffend der abgemilderten Steuererhöhungen kompensieren und darüber hinaus die aktuell geplante Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage (4,62 Mio. Euro) reduzieren.
Durch diese beiden Ansätze kann eine Verbesserung im Ergebnisplan von insgesamt 2,635 Mio. Euro erzielt werden, bzw. die Ausgleichsrücklage weniger in Anspruch genommen werden. Diese beiden Maßnahmen haben somit einen direkten Einfluss auf die geplanten Steueranpassungen in Beckum, um sie letztlich deutlich abzumildern.
Gleichfalls sehen wir dadurch die Möglichkeit, die von der Verwaltung geplanten Steuererhöhungen im Haushaltsentwurf abzumildern. Hier verweise ich auf unseren Antrag „Haushaltsplanentwurf 2024 – Steuererhöhungen abmildern. Grundsteuer A und B auf fiktive Hebesätze des Landes NRW festsetzen, Gewerbesteuer nicht erhöhen.“, vom 03.01.2024.
Die mit den geringeren Steuerhebesätzen verbundenen liquiden Mindereinnahmen gilt es im weiteren Verlauf der Etatberatungen zu kompensieren, hierzu werden wir als FDP-Fraktion noch konkrete Vorschläge einreichen.