Steuererhöhungen abmildern.

Steuererhöhungen abmildern.

Grundsteuer A und B auf fiktive Hebesätze des Landes NRW festsetzen, Gewerbesteuer nicht erhöhen.

die FDP-Fraktion beantragt die Höhe der Grundsteuern A und B im Etat 2024 auf die Höhe der fiktiven Hebesätze im Land NRW festzusetzen. Die Gewerbesteuer soll nicht erhöht werden, sie liegt aktuell in Beckum schon über den fiktiven Hebesätzen des Landes NRW. Die FDP-Fraktion schlägt daher zur Beschlussfassung eine Reduzierung der wie im Etat 2024 bisher von der Verwaltung geplanten Steuererhöhungen vor, auf folgende Hebesätze:

Die Grundsteuer A auf 259 vom Hundert, die Grundsteuer B auf 501 vom Hundert und die Gewerbesteuer auf 425 vom Hundert festzusetzen.

Begründung:

Die FDP-Fraktion möchte mit diesem Antrag die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen im Vergleich zum von der Verwaltung eingebrachten Haushaltsentwurf für das Jahr 2024 um 1,1 Millionen Euro weniger belasten. Der bisherige Etatentwurf sieht eine Erhöhung der Steuern vor, welche ca. 2 Millionen Euro Mehrbelastungen bedeuten würden.

Wir müssen langfristig die Handlungsfähigkeit der Stadt Beckum sichern, unter dieser Maxime fand die erste Fraktionssitzung der FDP statt, bei der die vorgeschlagenen Steuererhöhungen der Verwaltung intensiv und kontrovers diskutiert wurden.

Der FDP-Fraktion ist es bewusst, dass die Festsetzung der Steuern, auf die hier im Antrag vorgeschlagenen Höhen eine zusätzliche Belastung bedeutet, jedoch bedeutet dieses gleichzeitig eine Abmilderung der Steuererhöhungen im Vergleich zum bisher vorgelegten Etatentwurf 2024 der Verwaltung.

Letztlich gehört es zu einer seriösen und verantwortungsvollen Politik Wege aufzuzeigen, wie wir langfristig die Handlungsfähigkeit der Stadt Beckum sichern können, daher sind Steuererhöhungen leider ein Weg, den wir in dieser schwierigen Situation im Einklang mit dem durchleuchten der Ausgaben gehen müssen. Wir brauchen zudem eine strikte Ausgabendisziplin und Priorisierung der geplanten Projekte für die nächsten Jahre, denn wir müssen mit den Geldern unserer Bürgerinnen und Bürger sowie unserer Unternehmen verantwortungsvoll wirtschaften.

Wenn wir in der aktuellen Situation nicht die Grundsteuern A und B auf die fiktiven Hebesätze des Landes NRW anpassen würden, so hätte dieses auch in Zukunft negative Auswirkungen auf die Schlüsselzuweisungen die wir als Stadt erhalten und folglich unsere zukünftigen Haushalte weiter belasten würden.

Vgl. Steuersätze im bisherigen Etatentwurf 2024 der Verwaltung und Hebesätze nach Vorschlag der FDP-Fraktion:

 Hebesatz Haushaltsentwurf 2024Hebesatz Antrag FDP
Grundsteuer A286 v.H.259 v.H.
Grundsteuer B529 v.H.501 v.H.
Gewerbesteuer439 v.H.425 v.H.