Realitätsnähere Ansätze bilden.

Realitätsnähere Ansätze bilden.

Wie aus der Beantwortung der Verwaltung auf unsere Anfrage vom 04.01.2024 ersichtlich wird, weichen im Zeitraum von 2020 bis 2022 die fortgeschriebenen Ansätze der Auszahlungen für Investitionstätigkeiten erheblich von den tatsächlichen Ist-Ergebnissen ab. Der Durchschnitt der Abweichung beträgt in diesem Zeitraum gerundet 14,08 Mio. und für die Haushaltswirtschaft 2023 wird erwartet, dass die Differenz zwischen fortgeschriebenem Ansatz und der Prognose schon rund 14,47 Mio. Euro (fortgeschriebener Ansatz 38,23 Mio. Euro und Prognose von 23,76 Mio. Euro für Auszahlungen für Investitionstätigkeiten) sein wird. In der Vergangenheit war zudem zu beobachten, dass auch die Prognose nicht erreicht wurde und das Ist-Ergebnis der Auszahlungen für Investitionstätigkeiten noch weit darunter lag. Einfach beschrieben, wir nehmen uns mehr vor als das, was wir realistisch umsetzen können.

Für das Jahr 2024 sind im Haushaltsplan für Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten 23.338.950 Euro veranschlagt, hinzu kommen noch vorgesehene Ermächtigungsübertragungen für nicht umgesetzte Maßnahmen aus dem Jahr 2023, welche ja so umfangreich sein sollen, dass Sie die vorhandene Liquidität von 6,6 Mio. Euro komplett benötigen sollen. Es ist also mindestens ein Gesamtinvestitionsvolumen von 29,94 Mio. Euro im Jahr 2024, was der Verwaltung zur Verfügung steht vorhanden.

Wir stellen daher fest, dass die Haushaltsansätze der Auszahlungen für Investitionstätigkeiten erheblich von der Realität abweichen. In finanziell herausfordernden Zeiten, wie sie aktuell bei den Kommunen vorherrschen, sollten Politik und Verwaltung noch stärker bemüht sein, vorausschauend, maßvoll und durch eine realitätsnähere Priorisierung bei den Ausgaben zu handeln.

Daher muss es nach Ansicht der FDP-Fraktion für das Haushaltsjahr 2024 und den Folgejahren das Ziel sein, realitätsnähere Ansätze zu bilden.

Realitätsnähere Ansätze bedeuten, was kann die Verwaltung wirklich mit dem vorhandenen Personal an Projekten schaffen und was ist aktuell finanziell machbar. Alle Investitionen müssen in einen Topf, wieviel Projekte sind in Umsetzung aus dem Vorjahr, wie viele noch gar nicht begonnen und was ist darüber hinaus an neuen Projekten für 2024 schaffbar. Einige Investitionen werden für 2024 nicht realistisch zu schaffen sein, bzw. werden nicht im Jahr 2024 kassenwirksam. Ein strukturell ausgeglichener Haushalt muss aus der Sicht der FDP-Fraktion daher machbar sein.

Die FDP-Fraktion ist bereit mit der Verwaltung und den anderen Fraktionen gemeinsam zu diskutieren und Projekte zu priorisieren. Vor diesem Hintergrund müssen alle geplanten Investitionen gemeinsam neu bewertet werden hinsichtlich ihrer Realisierungsmöglichkeiten im Jahr 2024.

Die FDP-Fraktion sieht so die Chance auch für 2024 und in Zukunft ausgeglichene Haushalte zu erarbeiten und auch für 2024 ohne Kreditaufnahmen auszukommen, um die finanzielle Gesamtsituation der Stadt Beckum auch in Zukunft so gut wie möglich zu gestalten und unsere Handlungsfähigkeit so gut wie möglich zum Wohle der Stadt zu bewahren.

 Zudem können wir so wie im FDP-Antrag beantragt, die geplanten Steuererhöhungen bei den Grundsteuern A und B im Vergleich zum bisherigen Haushaltsplan abmildern und die Gewerbesteuer nicht erhöhen, um die Belastung unserer Bürger und der heimischen Wirtschaft so gering wie möglich zu halten.

Daher beantragt die FDP-Fraktion während der Haushaltsplanberatungen gemeinsam mit der Verwaltung und der Politik einen realitätsnahen Ansatz bei den Auszahlungen für Investitionstätigkeiten unter den oben genannten Prämissen zu erarbeiten. Hier muss in einem ersten Schritt über ein realitätsnahes Gesamtbudget, was der Verwaltung zur Verfügung stehen kann veranschlagt werden und in einem zweiten Schritt die Investitionen nach dem personell schaffbaren und finanziell Machbaren priorisiert werden.

Zahlen aus der Finanzrechnung der Jahre 2020-2022:

Finanzrechnung JahrFortgeschriebener Ansatz Auszahlungen aus InvestitionstätigkeitIst-Ergebnis Auszahlung aus InvestitionstätigkeitDifferenz Fortgeschriebener Ansatz/Ist-Ergebnis
202021.480.939,61 Euro9.752.799,87 Euro-11.728.139,74 Euro
202123.425.848,76 Euro10.621.997,14 Euro-12.803.851,62 Euro
202231.607.954,00 Euro13.904.665,11 Euro-17.703.288,89 Euro