Realitätsnähere Ansätze bilden.

Realitätsnähere Ansätze bilden.

Wie aus der Beantwortung der Verwaltung auf unsere Anfrage vom 04.01.2024 ersichtlich wird, weichen im Zeitraum von 2020 bis 2022 die fortgeschriebenen Ansätze der Auszahlungen für Investitionstätigkeiten erheblich von den tatsächlichen Ist-Ergebnissen ab. Der Durchschnitt der Abweichung beträgt in diesem Zeitraum gerundet 14,08 Mio. und für die Haushaltswirtschaft 2023 wird erwartet, dass die Differenz zwischen fortgeschriebenem Ansatz und der Prognose schon rund 14,47 Mio. Euro (fortgeschriebener Ansatz 38,23 Mio. Euro und Prognose von 23,76 Mio. Euro für Auszahlungen für Investitionstätigkeiten) sein wird. In der Vergangenheit war zudem zu beobachten, dass auch die Prognose nicht erreicht wurde und das Ist-Ergebnis der Auszahlungen für Investitionstätigkeiten noch weit darunter lag. Einfach beschrieben, wir nehmen uns mehr vor als das, was wir realistisch umsetzen können.

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Keine Ausweitung des Stellenplans

Keine Ausweitung des Stellenplans

Wir beantragen zum Stellenplan im Etatentwurf 2024 folgende Punkte zu beschließen:

  1. Zumindest keine (Netto-) Ausweitung des Stellenplans bei der Stadtverwaltung vorzunehmen.
  2. Eine Stellenbesetzungssperre für im Moment freie und im Jahr 2024 freiwerdende Stellen mit Einzelfreigabeerfordernis durch den zuständigen Haupt-, Finanz- und Digitalausschuss festzulegen, dieses gilt auch für befristete Stellen.
  3. Beratung über die Durchführung einer Aufgabenkritik durch Verwaltung und Politik im Jahr 2024.

Begründung:

Aus Sicht der FDP-Fraktion ist es in der aktuell angespannten finanziellen Situation der Stadt Beckum nicht darstellbar, das Personal bei der Stadtverwaltung aufzubauen. Aktuell neu auftretende Aufgaben müssen in der Gesamtverwaltung aufgefangen werden.

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Steuererhöhungen abmildern.

Steuererhöhungen abmildern.

Grundsteuer A und B auf fiktive Hebesätze des Landes NRW festsetzen, Gewerbesteuer nicht erhöhen.

die FDP-Fraktion beantragt die Höhe der Grundsteuern A und B im Etat 2024 auf die Höhe der fiktiven Hebesätze im Land NRW festzusetzen. Die Gewerbesteuer soll nicht erhöht werden, sie liegt aktuell in Beckum schon über den fiktiven Hebesätzen des Landes NRW. Die FDP-Fraktion schlägt daher zur Beschlussfassung eine Reduzierung der wie im Etat 2024 bisher von der Verwaltung geplanten Steuererhöhungen vor, auf folgende Hebesätze:

Die Grundsteuer A auf 259 vom Hundert, die Grundsteuer B auf 501 vom Hundert und die Gewerbesteuer auf 425 vom Hundert festzusetzen.

Begründung:

Die FDP-Fraktion möchte mit diesem Antrag die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen im Vergleich zum von der Verwaltung eingebrachten Haushaltsentwurf für das Jahr 2024 um 1,1 Millionen Euro weniger belasten. Der bisherige Etatentwurf sieht eine Erhöhung der Steuern vor, welche ca. 2 Millionen Euro Mehrbelastungen bedeuten würden.

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Verbesserungen im Ergebnisplan

Verbesserungen im Ergebnisplan

Die FDP-Fraktion hat sich intern mit dem Haushaltsplanentwurf 2024 in einer ersten Sitzung auseinandergesetzt. Die eingeplanten Steuererhöhungen im Etatentwurf der Verwaltung für das Jahr 2024 belasten die Bürger/Bürgerinnen und Unternehmen. Mit diesem Antrag verfolgen wir den Zweck, die Belastungen abzumildern. Unsere Vorschläge für eine Abmilderung der Belastungen bzw. eine verminderte Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage sind wie folgt:

  1. Die Schul-/Bildungspauschale in Höhe von rund 1,36 Mio. Euro soll aus den Finanzplan in den Ergebnisplan des Etats 2024 transferiert werden.
  2. Es soll ein globaler Minderaufwand in Höhe von 1% der ordentlichen Aufwendungen (1.274.970 Euro) eingeplant werden auf Grundlage des § 75 Absatz 2 GO NRW. Diese Veranschlagung bedeutet eine Verbesserung im Ergebnisplan in benannter Höhe.

Begründung:

Mit diesem Antrag wollen wir als FDP-Fraktion zum einen die Minderreinnahmen aufgrund unseres Antrages betreffend der abgemilderten Steuererhöhungen kompensieren und darüber hinaus die aktuell geplante Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage (4,62 Mio. Euro) reduzieren.

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