Grundsteuer A und B auf fiktive Hebesätze des Landes NRW festsetzen, Gewerbesteuer nicht erhöhen.
die FDP-Fraktion beantragt die Höhe der Grundsteuern A und B im Etat 2024 auf die Höhe der fiktiven Hebesätze im Land NRW festzusetzen. Die Gewerbesteuer soll nicht erhöht werden, sie liegt aktuell in Beckum schon über den fiktiven Hebesätzen des Landes NRW. Die FDP-Fraktion schlägt daher zur Beschlussfassung eine Reduzierung der wie im Etat 2024 bisher von der Verwaltung geplanten Steuererhöhungen vor, auf folgende Hebesätze:
Die Grundsteuer A auf 259 vom Hundert, die Grundsteuer B auf 501 vom Hundert und die Gewerbesteuer auf 425 vom Hundert festzusetzen.
Begründung:
Die FDP-Fraktion möchte mit diesem Antrag die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen im Vergleich zum von der Verwaltung eingebrachten Haushaltsentwurf für das Jahr 2024 um 1,1 Millionen Euro weniger belasten. Der bisherige Etatentwurf sieht eine Erhöhung der Steuern vor, welche ca. 2 Millionen Euro Mehrbelastungen bedeuten würden.
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